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Rechtsanwalt Andreas Reichert
Die Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an.
Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen, die auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen werden können:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (www.rak-stuttgart.de, gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, gemäß § 191f BRAO).
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