Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Claudia Nowack hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Arbeitsrechts. Sie berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich sowie vor Gericht.
Den zweiten Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden das Markenrecht sowie der gewerbliche Rechtsschutz. Zudem berät Rechtsanwältin Claudia Nowack kleinere und mittelständische Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Rechtsanwältin Claudia Nowack hat stets die ganzheitlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick und setzt sich für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen ein.
Rechtsanwältin Claudia Nowack ist verheiratet und hat ein Kind.