Wurster, Reichert, Kolb | Die Kanzlei

Rechtsanwalt Reinfried Kolb

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Reinfried Kolb hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt im privaten Baurecht und Architektenrecht. Er berät und vertritt u.a. Bauträger, Bauunternehmer, private und öffentliche Bauherren und Handwerker. Im Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt er Architekten, Ingenieure und Bauherren.

Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts ist Rechtsanwalt Kolb für Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwalter sowie für Erwerber und Wohnungseigentümer tätig.

Rechtsanwalt Kolb ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Lebenslauf

  • Geboren am 4. Mai 1957
  • 1977 bis 1982 Studium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Abschluss mit dem Ersten juristischen Staatsexamen
  • 1986 Zweites juristisches Staatsexamen
  • 1986 Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland

Rechtsanwalt Reinfried Kolb ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Kompetenzen
  • Privates Baurecht und Architektenrecht
  • Grundstücks- und Immobilienrecht
  • Wohnungeigentumsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Vertragsrecht (allgemeines Zivilrecht)
Mitgliedschaften
  • Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein
  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart
  • Anwaltverein Stuttgart