Wurster, Reichert, Kolb | Die Kanzlei

Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Dieter Wurster

Als erfahrener Praktiker legt Rechtsanwalt Dr. Wurster großen Wert darauf, seinen Mandanten nach gründlicher Ermittlung des Sachverhaltes und rechtlicher Prüfung eine fundierte Einschätzung Ihres Falles zu geben.

Zu guter anwaltlicher Interessenvertretung gehört für ihn – bei allem Einsatz für ein bestmögliches Ergebnis – auch und gerade die Entwicklung realistischer Zielvorstellungen und eine hieran orientierte Empfehlung.

Lebenslauf

  • Geboren am 23. Juni 1950 in Stuttgart
  • 1969 – 1975 Studium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Abschluss mit dem Ersten juristischen Staatsexamen
  • 1978 Zweites juristisches Staatsexamen
  • 1978 Ergänzungsstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • 1980 Zulassung zu Rechtsanwaltschaft
  • 1982 Dissertation über das Thema »Die Erschwerungen in der Strafverteidigung seit 1975«
  • Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland

Rechtsanwalt Dr. Wurster ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Kompetenzen
  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Mietrecht
  • Vertragsrecht (allgemeines Zivilrecht)
  • Gesellschaftsrecht
Mitgliedschaften
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein
  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart
  • Anwaltverein Stuttgart